Informationen zur Testpflicht

11.02.2022 10:49

Ab Montag, 14.02.22 gilt für die Schule eine neue Corona-Verordnung, in der die Corona-Maßnahmen erneut angepasst wurden. Wir haben versucht, die für die Grundschule relevanten Änderungen knapp für Sie zusammenzufassen.

 

Ab nächster Woche, werden Kinder entweder vorübergehend oder dauerhaft von der Testpflicht befreit:

Vorübergehend von der Testpflicht für 90 Tage befreit sind Kinder, die…

…zwei Impfungen haben und die letzte Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt.

… genesen sind und der PCR-Nachweis mindestens 28 Tage zurückliegt.

Auch nach 90 Tagen von der Testpflicht befreit sind Kinder, die…

…zwei Impfungen und eine Auffrischungsimpfung haben.

…genesen sind und mindestens eine Impfung haben.

 

Wenn Ihr Kind zu einer der von der Testpflicht befreiten Personen gehört, dann benötigen wir die entsprechenden Nachweise (Kopie von Impfzertifikat, PCR-Testnachweis und Genesenenzertifikat).

Alle von der Testpflicht befreiten Kinder können sich aber freiwillig testen. Sie bekommen dann weiterhin kostenlose Tests von der Schule. Bitte melden Sie sich in dem Fall bei uns, damit wir das berücksichtigen können. 

 

 

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